Wie wird bei anderen Gärten das Gefälle ausgeglichen?

Noch immer ist die Gartenproblematik bei uns und noch viel mehr unseren Nachbarn ein großes und überaus ärgerliches Thema. Darum sind wir gestern Mal ganz kurz unter diesem Fokus durchs Neubaugebiet gestreift und haben besonders darauf geachtet, wie bei anderen Grundstücken diese „Berg-Problematik“ gelöst wird.

Und wir mussten gar nicht lange suchen, bis wir Beispiele fanden, wo mit hohen Stützmauern gearbeitet wurde. Da stellt sich natürlich sofort zwangsläufig die Frage, wieso das bei uns anders sein soll. Niemand anders in der unmittelbaren Umgebung hat auch nur ansatzweise einen Garten mit einem derart starken Gefälle wie es sich bei der ersten Häuserzeile „unserer“ Reihenhäuser aktuell abzeichnet.

Und weiterhin stellt sich natürlich die Frage, wieso es im Vorfeld keinerlei Hinweise auf einen derartigen Garten gab, der ja schließlich ein elementares Kaufkriterium ist. Das hätte meines Erachtens auf jeden Fall explizit in die Baubeschreibung gehört und Bauträger bzw. Makler (der ja im Auftrag des Bauträgers tätig war) hätten uns das wissen lassen sollen. Auch hätte ich erwartet, dass so ein extremer Charakter des Gartens in Form von Zeichnungen visualisiert wird, bei denen die geplanten Höhenunterschiede kenntlich gemacht sind. All dies ist nicht geschehen, sodass man als Käufer natürlich von einem „normalen“ Garten ausging.

Stattdessen habe ich – wie schon an anderer Stelle geschrieben – nur folgenden Passus gefunden, aus dem ich interpretierte, dass die Höhenunterschiede ausgeglichen würden und man einen nahezu „ebenen“ Garten erhält, wie er nach meinem Empfinden normalerweise zu erwarten ist:

“Aufgrund der im Gelände vorhandenen Höhenunterschiede wird auf der dem Garten zugewandten Grundstücksgrenze eine Stützmauer aus Betonwinkelstützen errichtet.”

Wenn man diese „Betonwinkelstützen“ dann sieht, dann muss man fast schon lachen, weil sie so „niedlich“ sind (zumindest das, was von ihnen aus dem Boden herausragt); vor allem im Vergleich zu den Betonwinkelstützen bei anderen Grundstücken. Wenn es nur nicht so traurig/ärgerlich wäre…

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6 Antworten zu Wie wird bei anderen Gärten das Gefälle ausgeglichen?

  1. Christian sagt:

    Hallo,

    wie sieht denn die Hausansicht auf den Bauzeichnungen im Schnitt aus, da müßte doch der Garten abgezeichnet sein. Den Zustand würde ich mir nicht bieten lassen, Ihr wohnt da schließlich ein „Leben“ lang!!!

    Im Prinzip nimmt man euch doch Grundstück weg, weil Ihr es überhaupt nicht richtig nutzen könnt (Tranpolin, Kinderschwimmbecken, Spielfläche und und und), wie wollt Ihr da noch was stellen???

    Wollt Ihr euch das tagtäglich ansehen und euch immer und immer wieder darüber aufregen. Ich würde mich mit den anderen Eigentümern zusammen tun und klagen. Noch ist es nicht zu spät.

    Eine Frechheit ist das!!!

    Viel Glück

  2. Nils sagt:

    Ich kenne keine Zeichnung vom Garten, aus dem die Höhenunterschiede hervorgehen. Die Seitenansicht im Schnitt endete bei der Terrasse.

    • Christian sagt:

      …das ist schlecht – da habt Ihr wohl keine Handhabe dagegen vorzugehen.

      Wäre nun eine Überlegung wert, ob man die Kosten teilen kann und eine durchgehende Höhe schafft!

      • Nils sagt:

        Sehe ich genau anders herum: Wenn es derartige Höhenunterschiede im Garten gibt, müsste sowas kenntlich gemacht werden. Andernfalls sollte man m.E. von einem „normalen“ Garten ausgehen dürfen. Mal abwarten. Hinnehmen werden wir das so ohne weiteres jedenfalls nicht.

  3. rainer sagt:

    das mit dem garten bei euch ist schon sehr kurios. habt ihr auch schon drüber nachgedacht ein medium einzuschalten? evtl hat ein verbrauchermagazin in einem dritten programm (z.b. markt im dritten) interesse an sowas (oder sogar sowas wie der ratgeber bauen in der ard). da werden auch immer wieder kuriositäten zum thema gemacht, die streitigkeiten zwischen kunden und unternehmen betreffen. ich sehe in diesem fall gute chancen.

  4. Nils sagt:

    Interessante Idee auf jeden Fall; danke dafür! Zunächst einmal wollen wir aber lieber ohne viel Aufhebens auf eine gütliche Einigung hinwirken. Erst wenn das nicht klappt, kann man dann über solche Maßnahmen nachdenken.

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