Mietwohnung ordnungsgemäß übergeben

CIMG5851Gestern, und damit am letztmöglichen Termin, haben wir nun endlich unsere  (hoffentlich letzte) Mietwohnung zurück an den Vermieter gegeben. Damit kann eine weitere drängende „Baustelle“ von unserer Agenda gestrichen werden, sodass nun langsam aber sicher wieder mehr Ruhe bei uns einkehrt.

Seit dem Auszug vor gut einer Woche war in der Mietwohnung doch noch ein bisschen was zu tun. Zum einen hatten wir noch ein bisschen Krimskrams vor Ort gelassen und zum anderen waren noch einige Bohrlöcher zu verschließen, was ich der Einfachheit halber mit weißem Acryl tat. Außerdem stand noch ein großes Reinemachen auf dem Programm; vor allem die Fenster hatten es ziemlich nötig. In den letzten Wochen war doch einiges auf der Strecke geblieben… – glücklicherweise waren uns unsere ehemaligen Späher dabei eine sehr, sehr große Hilfe.

Streichen mussten wir glücklicherweise nicht. Ob das auch unser Vermieter so sah, war uns bis zum Schluss nicht so ganz klar – wir wollten ihn durch eine Nachfrage auch gar nicht erst auf „dumme Gedanken“ bringen und schlafende Hunde wecken. Von sich aus erwähnte er dazu aber nichts. Bei der Übergabe beanstandete er das Nichtstreichen auch nicht, sondern setzte in seinem Protokoll ein Kreuzchen bei „Die Wohnung wurde ordnungsgemäß“ übergeben. Wunderbar; es ist für uns also nichts mehr zu tun – und vor allem auch nichts zu bezahlen. 🙂

Die Mietkaution (immerhin 900 Euro) wollte er trotzdem noch nicht freigeben. Er wies darauf hin, dass er dafür bis zu sechs Monate Zeit habe. Die müssen wir wohl im Extremfall wohl oder übel noch abwarten… (da unser Vermieter recht trantütig ist, gehe ich auch nicht davon aus, dass die ganze Sache schneller geht). Für Anfang Dezember habe ich mir die Thematik aber schon auf Wiedervorlage gelegt… 😉

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2 Antworten zu Mietwohnung ordnungsgemäß übergeben

  1. Martin sagt:

    Wieso hat der Vermieter 6 Monate Zeit, die Kaution frei zu geben?
    Ist der Mietvertrag beendet und wurde die Wohnung ordnungsgemäß übergeben?

  2. Nils sagt:

    Beide Fragen kann ich mit „Ja“ beantworten.
    Es gibt da wohl recht unterschiedliche Ansichten, wie lange der Vermieter dennoch Zeit hat. Siehe zum Beispiel: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm

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