10.000 Euro für „nichts“ – oder: Die Grunderwerbsteuer

An unserem Teil der Baustelle ist heute nicht besonders viel passiert, außer dass die Mauer zum Heizungsraum fertig gestellt wurde. Die Innenwände müssen also noch warten; erst einmal sind offenbar die Außenwände der Nachbarn dran. Daher gibt es heute ausnahmsweise auch mal keine Fotos fürs Bautagebuch.

Etwas Berichtenswertes passiert ist aber durchaus: Wir haben (bereits gestern) beide identische Post vom Finanzamt erhalten. Inhalt des Briefes war der bereits befürchtete Bescheid über die Grunderwerbsteuer, die in Niedersachsen bei 4,5 Prozent liegt.

Zusammen mit den Kosten für den Notar stellt die Grunderwerbsteuer praktisch fast den ganzen Teil der so genannten Kaufnebenkosten dar (evtl. können noch Kosten für den Makler anfallen, was bei uns aber nicht der Fall ist). Während man vom Notar noch eine echte Dienstleistung erhält, die auch Geld „wert“ ist, ist es bei der Grunderwerbsteuer anders: Sie ist eine reine Steuer und somit eine Ausgabe, für die wir keine direkte Gegenleistung erhalten. Nur indirekt, denn Vater Staat sorgt ja so schön für uns, baut Straßen etc. 😉

Davon haben wir in Bezug auf unseren Hausbau unmittelbar jedoch leider nichts. Aber es ist nun mal wie es ist und das wussten wir ja auch vorher. Nur ist es trotzdem irgendwie ärgerlich, wenn man rund 10.000 Euro im Endeffekt für „nichts“ zahlt.

Übrigens ist die Grunderwerbsteuer einer der Nachteile, wenn man „schlüsselfertig“ mit einem Bauträger baut. Denn somit fällt die Steuer auf den gesamten Kaufpreis an, der dann die Bemessungsgrundlage darstellt. Wenn man es hingegen so handhabt, dass man zunächst ein Grundstück kauft und sich dann ein Bauunternehmen sucht, muss man die Grunderwerbsteuer lediglich auf den Grundstückspreis zahlen und nicht auf den Gesamtpreis mitsamt Bauwerk, so wie es bei uns leider der Fall ist.

Einen Tipp noch für alle künftigen Bauherren (mit Bauträger): Hätten wir vorher gewusst, dass es auch nach Abschluss des Kaufvertrages noch so einfach ist, die einzelnen Gewerke für den gleichen Preis über den Bauträger zu beauftragen, hätten wir sie aus dem Kaufvertrag herausgenommen, sodass es den steuerpflichtigen Anteil geschmälert hätte. Prüft das ruhig mal im Vorfeld, inwiefern das im Nachhinein noch möglich ist.

Uns war das leider so nicht klar. Somit fällt die Grunderwerbsteuer bei uns auch auf alle „Extras“ an: Fliesen, Rollläden, Fenster mit höherem Sicherheitsstandard, Ausbau des Dachbodens etc. – aber nun ist es zu spät. Beim nächsten Mal sind wir schlauer… 😉 „Wenigstens“ hatten wir zwangsweise die Türen aus dem Vertrag herausnehmen müssen, sodass wir daran ein wenig sparen konnten.

Immerhin hat uns das Finanzamt ein relativ großzügiges Zahlungsziel gewährt, nämlich den 27. August. Somit haben wir noch ein wenig über einen Monat Zeit, in dem wir auf unser Geld noch ein paar Tagesgeld-Zinsen kassieren können. Bei einem angenommenen Zinssatz von 2,5 Prozent, derzeit in der Spitze gezahlt wird, sind das immerhin gut 20 Euro Zinsgewinn. 🙂

(Damit hätte ich fast die Kosten wieder raus, die ich heute für die Reparatur bzw. den Austausch meines Fahrradreifens zahlen musste, nachdem mir eine Schraube die Luft aus dem Reifen ließ – aber das gehört hier eigentlich nicht hin… ;))

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