Sanitärfirma muss bei Lüftung und Außenwasserhahn nacharbeiten

CIMG5880Gestern hatten wir im Haus Besuch von einem (beim Bau des Passivhauses vorgeschriebenen) Sachverständigen, der die Lüftströme der Lüftungsanlage (KWL) messen wollte. Dies tat er mit einem trichterförmigen Gerät. Die Lüftungsanlage sollte ich dazu auf die mittlere Stufe (=2) stellen, da die zu prüfenden Berechnungen dafür erfolgten. Die höchste Stufe ist dafür vorgesehen, wenn viel los ist (d.h. viel Besuch, viel Duschen, viel Kochen o.ä.) und Stufe 1 für Abwesenheit und/oder wenn es im Winter sehr kalt ist.

Doch zurück zum eigentlichen Thema, nämlich der Prüfung der Lüftungsanlage: Bei der Abluft in der Küche gibt es eine ziemlich starke Abweichung. Statt der geplanten 60m³ pro Stunde wurden hier nur 36 gemessen. Die übrigen Luftein- und auslässe bewegten sich von der Abweichung her laut Gutachter hingegen im tolerierbaren Rahmen (die prozentual „extremsten“ davon sind 30 statt 40 im Bad, 23 statt 10 im Hauswirtschaftsraum). Nur ein Luftloch konnte nicht gemessen, nämlich die Abluft im Technikraum des Dachgeschosses. Diese befindet sich an einer solch verwinkelten Stelle, dass sie mit der Gerätschaft nicht erreicht werden konnte.

Insgesamt war der Gutachter zufrieden mit den Ergebnissen. Insgesamt ist es ja vor allem wichtig, dass die Gesamtbilanz des Gebäudes aus Zu- und Abluft annähernd ausgeglichen ist (maximal 10 Prozent Abweichung). Nichts desto trotz muss die Sanitärfirma, die sich für den Einbau und die Konfiguration der Lüftungsanlage verantwortlich zeigt, in der Küche noch einmal „nachjustieren“.

Aber die müssen ohnehin nochmal zu uns kommen. Denn wir mir vor ein paar Wochen auffiel, ist der Außenwasserhahn hinten im Garten an der einen Seite nicht richtig befestigt (siehe Fotos). Auf der rechten Seite steht die Schraube zu weit raus. Das fiel uns erst jetzt auf, wo der Garten endlich „begehbar“ ist.

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