Landeshauptstadt will 44,80 Euro für Verzichtserklärung

Vorgestern haben wir erneut beide separate Post vom Notar erhalten. Wieder geht es um Geld. Dieses Mal will es aber nicht der Notar selbst haben, sondern die Landeshauptstadt Hannover (oder, wie sie sich im weitergeleiteten Schreiben auch nennt, die „Stadtgemeinde Hannover“ – diese Bezeichnung höre ich persönlich zum ersten Mal).

Im weitergeleiteten „Kostenfestsetzungsbescheid“ vom Fachbereich „Planen und Stadtentwicklung / Stadtplanung“ verlangt die Stadt Geld dafür, dass sie für das Grundstück, auf dem unser Reihenhaus entstehen soll, auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. Dies hatte sie sich wohl für den Fall gesichert, dass der Bauträger keine Kunden für sein Angebot findet, um letztendlich zu verhindern, dass die Fläche unbebaut bleibt. Dann hätte die Stadt sich vorbehalten, das Grundstück „zurückzukaufen“. So habe ich mir das zumindest erklären lassen.

Dass sie für den Verzicht auf dieses Vorkaufsrecht (das ja nun nicht mehr nötig ist, da ja auf dem Grundstück definitiv gebaut wird) eine Gebühr von 44,80 Euro verlangt, finde ich fast schon „unverschämt“ – aber was will man machen? Es ist eben so. Vielleicht verkenne ich auch schlicht den Aufwand, der hinter dieser Erklärung steht; das mag durchaus möglich sein.

Nur finde ich es blöd, dass man über so etwas, bei dem man keine „Wahl“ hat, im Vorhinein nicht Bescheid weiß (klar, man hätte es bestimmt irgendwo herausfinden können – aber wer denkt schon an so etwas?).

Zwar geht es mit 44,80 Euro insgesamt nur um einen sehr kleinen Betrag, aber Kleinvieh macht ja bekanntermaßen auch Mist. 😉 Und für so einen einfachen Schrieb (eine DIN A 4-Seite) finde ich es jedenfalls ganz schön saftig. Ich hoffe nur, dass auf uns nicht noch allzu viele von uns unvorhergesehene Kosten zukommen, die unausweichlich und alternativlos sind.

Entgegen der Rechnung vom Notar vor kurzem ist die Kostenfestsetzung von der Stadt Hannover übrigens nicht auf uns beide „aufgeteilt“, sondern geht komplett zu Lasten der Dame des Hauses (ich erhielt vom Notar nur eine Kopie des Bescheides; sie das Original). Warum auch immer, aber mir soll es Recht sein. 😉

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