Von gemeinsamen Restaurantbesuchen kommt uns die Frage nur allzu bekannt vor, wenn es dann irgendwann ums Zahlen geht: „Zusammen oder getrennt?“ Beim Notar wurde uns diese Frage nicht gestellt, aber offenbar stellt sich diese Frage hier auch gar nicht: Da wir nicht verheiratet sind, werden wir noch als eigenständige Individuen betrachtet und jeder zahlt für sich selber. Ist doch auch was schönes.
So bekamen wir in diesen Tagen beide die exakt gleiche Post von unserem (überaus sympathischen) Notar – nur das Anschriftenfeld und die Anrede unterschieden sich. Beide erhielten wir also den Kaufvertrag in mehrfacher Ausführung und auch beide eine Notarkostenberechnung (berechnet nach der Kostenordnung für Notare), wovon am Ende jeweils die Hälfte abgezogen wurde. Zunächst wunderten wir uns noch darüber, bis wir begriffen, dass wir hier getrennt veranlagt wurden (zunächst bemerkten wir nicht, dass die Post jeweils nur für einen von uns bestimmt war).
Kommt noch was hinterher?
Zwar verstehe ich nicht jeden Posten im Einzelnen bzw. genauer gesagt seine jeweilige Berechnung, aber erfreulicherweise liegt der Rechnungsbetrag jedenfalls halbwegs deutlich unter dem, was wir befürchtet haben. Da die Arbeit des Notars jedoch auch noch nicht abgeschlossen ist, kann es auch gut sein, dass da noch etwas nachkommt.
Denn so nimmt er beispielsweise noch Grundbuchänderungen für uns vor und fordert „Erklärungen und Genehmigungen“ von „den Ämtern“ ein. Und unsere finanzierende Bank muss ja auch noch irgendwo verewigt werden, wenn wir den Baufinanzierungsvertrag irgendwann mal unterzeichnet haben (wir warten weiterhin auf die KfW – die Sparkasse jedenfalls wäre nach eigenen Angaben so weit).
Finanzamt will Identifikationsnummer
Außerdem bat uns der Notar um Bekanntgabe unserer steuerlichen Identifikationsnummern zur Weitergabe an das Finanzamt. Ich vermute mal, dass sie dafür nötig ist, um uns dann die Grunderwerbsteuer korrekt auferlegen zu können (etwas anderes fällt mir jedenfalls nicht ein). Wenn es tatsächlich so wäre, hätte die Übermittlung ja noch etwas Zeit… 😉 Ich habe unsere Nummern aber dennoch gleich per E-Mail übermittelt.
„Gelegentliche Zahlung“
Sehr nett fand ich auch die Bitte um „gelegentlichen“ Ausgleich der Notar-Rechnung. Mal sehen, wann wir Gelegenheit dazu finden… 😉
Jedenfalls wird dies die erste Rechnung sein, die wir im Zusammenhang mit dem Reihenhaus-Kauf zahlen werden. Bislang haben wir noch keinen einzigen Cent für irgendetwas gezahlt – dabei haben die Erdarbeiten schon begonnen.
Das heißt also, dass der Bauträger demnächst wohl auch die erste Rate von rund 25 Prozent einfordern wird… – und dann wird ja sicherlich auch noch die Grunderwerbsteuer auf der Tagesordnung stehen.