Damit war zu rechnen, zumal es sich vor kurzem durch Post vom Finanzamt bereits „ankündigte“: Die Landeshauptstadt Hannover (Fachbereich Finanzen – Grundbesitzabgaben) will nun Grundsteuer von uns gezahlt bekommen. Dies teilte sie uns (= „Abgabenschuldner“) vor ein paar Tagen postalisch in einem „Bescheid über Grundsteuer und Benutzungsgebühren“ mit. Ein „Weihnachtsgeschenk“ auf das wir gerne verzichtet hätten. 😉
Aber da führt nun mal kein Weg dran vorbei, das ist auch uns klar. Insofern gibt es auch keinen Grund zu meckern. Erfreulicherweise ist es dabei auch so, dass wir keine Grundsteuer für die Monate, die wir hier bereits wohnen nachzahlen müssen. Die erste Zahlung ist erst zum 15. Februar 2014 fällig – also haargenau mitten im ersten Quartal, für das die erste Zahlung dann auch „gelten“ soll. Ab 01.01.2014 sind wir dann also „grundsteuerpflichtig“. Die weiteren Zahlungstermine liegen dann ebenfalls mitten in den jeweiligen Quartalen, sodass wir auf vier Zahlungen pro Jahr kommen.
Das ganze sollen wir dann immer unter Angabe der Abgabennummer auf eines von vier genannten Konten der Stadt überweisen. Am liebsten hätte es die Stadt aber, wenn wir ihr eine Einzugsermächtigung erteilen würden. Ich denke, das werden wir auch tun. In meinen Augen ist das immer die „kundenfreundlichste“ Zahlungsmethode: Es ist bequem und man kann die Abbuchung relativ lange rückgängig machen (was in diesem Fall allerdings nicht nötig sein wird). Einziger Nachteil: Man kann leicht vergessen, dass wieder einmal eine Zahlung anliegt. Da die zu zahlende Grundsteuer in ihrer Höhe aber durchaus überschaubar ist, sollte uns ein solches Vergessen in keine akute finanzielle Schieflage mit tiefroten Zahlen bringen. 😉
Leider bin ich bislang noch nicht dazu gekommen (bzw. habe mir noch nicht die Zeit dafür genommen), Grundsteuermessbescheid und Einheitswertmessbescheid, die ja Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer sind, zu überprüfen. Daher kann ich zum jetzigen Zeitpunkt auch noch kein Urteil darüber fällen, ob die Höhe der Grundsteuer korrekt ist. Ich gehe in meiner grenzenlosen Naivität aber einfach mal davon aus. 😉
Was mich noch wundert: Der Bescheid trägt die Überschrift „Bescheid über Grundsteuer und Benutzungsgebühren“. Daraus hervor gehen aber nur die Beträge für die Grundsteuer. Kommt da in Bezug auf Benutzungsgebühren (wofür?) wohl noch was nach? Warten wir mal ab…