Finanzamt will Einkünfte festsetzen (UPDATE)

CIMG7546Kurz nachdem wir vom Finanzamt Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid erhielten, bekamen wir von anderer Stelle erneut Post von einem Finanzamt (offenbar hängt dies miteinander zusammen). Dieses Mal werden wir unter dem Betreff „Grundstücks-/Erbengemeinschaft“ angeschrieben, wobei auf uns das zweite zutreffend ist. Dieses Mal schreibt uns das Finanzamt „Hannover-Mitte“ – bei den beiden anderen Schreiben war es das Finanzamt „Hannover-Süd“.

Inhalt des Schreibens ist, dass gemäß §180 der Abgabenordnung (AO) eine „gesonderte und einheitliche Festsetzung der Einkünfte“ durchzuführen sei. Dem ganzen ist dann in zweifacher Ausführung (ein Exemplar zum Verbleib bei uns) ein Fragebogen beigefügt, den wir innerhalb eines Monats ausgefüllt an das Finanzamt zurücksenden sollen (siehe Foto). Komisch und etwas „unprofessionell“ erscheint mir beim Fragebogen, dass er komplett „blanko“ ist. Da ist kein Identifikationsmerkmal oder sowas eingedruckt. Merkwürdig. Aber die werden es schon zuordnen können…

Die Fragen sind von der Anzahl her sehr überschaubar:

„1. Wird die Grundstücksgemeinschaft bereits bei einem Finanzamt steuerlich geführt (falls ja, bei welchem)?

2. […] (Trifft auf uns nicht zu, da sie nur die Erbengemeinschaft betrifft)

3. Seit wann besteht die Gemeinschaft?

4. Wer ist gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter der Gemeinschaft (bitte Vollmacht beifügen)?

5. Bei welchem Finanzamt werden die Beteiligten zur Einkommensteuer veranlagt?

6. Wie wird das Grundstück genutzt?“

Ich bin bei manchen Fragen ehrlich gesagt nicht so ganz sicher, was anzugeben ist. Zum Beispiel seit wann die Gemeinschaft besteht: Ist hier das Datum des Kaufvertrages relevant? Das der letzten Zahlung an den Bauträger? Das der Übergabe? Das des Einzuges? Aber da wird der angegebene Sachbearbeiter sicherlich weiterhelfen können. Erfreulicherweise ist hier auch ein ganz konkreter Ansprechpartner genannt (anders als bei den eingangs verlinkten Bescheiden).

Gemäß Frage 4 muss ja durch uns offenbar auch einer von uns beiden als „Bevollmächtigter“ bestimmt werden und wir müssen dazu noch eine Vollmacht erstellen. Was für ein Theater. 🙂

Interessant ist auch Frage 6. Worauf will man da hinaus? Die Frage kann man ja oberflächlich oder auch ganz genau beantworten. Ich vermute, es wird wohl darum gehen, ob es zu Wohnzwecken genutzt wird bzw. ob wir es vermieten oder selbst nutzen. Das würde auch erklären, wieso im Anschreiben zu lesen ist, dass die Einkünfte festgesetzt werden sollen. Denn es wird wohl kaum um unsere Einkünfte als Arbeitnehmer gehen – die dürften dem Finanzamt ja bereits bekannt sein… 😉 Wobei ja auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (so es welche gäbe, was bei uns jedoch nicht der Fall ist), beim Finanzamt angegeben werden müssten. Insofern verstehe ich den Sinn des ganzen spontan nicht.

Mal sehen. Dank der Schreiben vom Finanzamt wird uns jedenfalls zum Glück nicht langweilig – immer mal wieder was neues… 😉

PS: Auch in diesem Schreiben ist es übrigens wieder so gewesen, dass nur ich angeschrieben wurde und nicht etwa beide Eigentümer.

Update vom 04. Dezember 2013

Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter brachte in den meisten Fragen keine Aufklärung. Denn die war gar nicht mehr nötig. 🙂 Denn die Auskunft, dass wir hier selbst wohnen und nichts durch Vermietung oder Verpachtung einnehmen, reichte ihm bereits. Sogar telefonisch, sodass ich den Bogen nicht mehr per Post auf den Weg bringen muss.

Die anderen Fragen sind damit nicht mehr zu beantworten. Da frage ich mich natürlich, wieso man das auf den Fragebogen so nicht gleich draufschreibt… egal. 🙂

Dafür weiß ich jetzt, wieso auf dem Bogen kein Identifikationsmerkmal eingedruckt ist: Es ist offenbar keines nötig, da der Sachbearbeiter auch so alles im Blick hat. Als ich am Telefon meinen Namen hatte, hatte er direkt die passenden Unterlagen bei sich parat. Fast ein bisschen beängstigend. 🙂

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert